Die Liste geeigneter Unternehmer des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) ist ein einschlägiges, allgemein zugängliches Verzeichnis einer neutralen Stelle gemäß BVergG 2006 i.d.g.F. §§ 70 Abs 5 und 231 Abs 5 in das sich der Unternehmer eintragen lassen kann, um dadurch den Nachweis der beruflichen Befugnis, der beruflichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen, wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Der Unternehmer kann diese Nachweise entweder durch einmalige Eintragung und laufenden Führung in die ANKÖ – Liste geeigneter Unternehmer - erbringen, wobei der Auftraggeber darauf unmittelbar, d.h. online, zugreifen kann.
www.ankoe.at